Der Geodätischer Postprocessing Positionierungs-Service (GPPS) ist einer von drei Servicebereichen des Satellitenpositionierungsdienstes (SAPOS®) der deutschen Landesvermessung. Angemeldete Nutzer können die Korrektur- und Beobachtungsdaten von den hessischen SAPOS®-Referenzstationen erwerben oder eine Onlineberechnung von amtlichen ETRS89-Positionen aus Roverbeobachtungen durchführen lassen. Für die nachträgliche Positionierungsverbesserung der Satellitenmessungen werden Korrekturdaten im Format RINEX 2.11 (Codekorrekturen) angeboten. Verfügbare Referenzsysteme sind: ETRS89 (geographic 3D) (EPSG:4937) und WGS84 (geographic 3D) (EPSG:4979). Bitte beachten Sie, dass zum 30.06.2017 das neue Höhenbezugssystem DHHN16 eingeführt wird.
Ergänzend zur Positionsbestimmung in Echtzeit durch Verwendung des Dienstes HEPS kann das SAPOS-Netz auch zur nachträglichen Auswertung aufgezeichneter GNSS-Messungen verwendet werden (Postprocessing-Verfahren). Dazu können registrierte Nutzer im SAPOS-Bayern Webshop Korrektur- und Beobachtungsdaten von den bayerischen SAPOS-Referenzstationen erwerben. Die Abgabe der Daten erfolgt im herstellerunabhängigen Standardformat RINEX. Über den SAPOS-Bayern Webshop stehen die Daten des bayerischen GPPS Dienstes mit einer Taktrate von 1 Sekunde für einen Zeitraum von mindestens 100 Tagen nach der Aufzeichnung zum Online-Abruf zur Verfügung. Originalbeobachtungen der Referenzstationen werden dauerhaft mit einer Taktrate von 30 Sekunden gespeichert und stehen für angemeldete Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Mit dem GPPS-Dienst kann bei entsprechend langer Beobachtungszeit eine Genauigkeit von unter 1 cm Lage und 1-2 cm Höhe erreicht werden. Alternativ zur Auswertung mit eigener Software bietet SAPOS-Bayern den Online-Berechnungsdienst GPPS-PrO an. Dieser Dienst ermöglicht eine Online-Berechnung von amtlichen ETRS89-Positionen aus Roverbeobachtungen an. Dazu finden registrierte Nutzer im SAPOS-Bayern Webshop (https://sapos.bayern.de/) die zusätzliche Auswahlmöglichkeit „Online-Berechnung".
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.
Dieser Kartendienst visualisiert aktuell verfügbaren Bodenrichtwerte im Freistaat Sachsen. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen ermittelt und bereitgestellt. Weitergehende Informationen, wie die konkreten Ansprechpartner, sind über die Sachdatenabfrage abrufbar. Die Daten der Bodenrichtwerte entsprechen im Freistaat Sachsen der AdV–Konzeption VBORIS 2.0. Dargestellt werden die Bodenrichtwertzonen die keine anderen Bodenrichtwertzonen überlagern.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten und der zugehörigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks, Stichtag 01.01.2014 - Rheinland-Pfalz:Zonale Bodenrichtwerte mit den beschreibenden Merkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks im Landkreis Bad Kreuznach, Stichtag 01.01.2014
Dieser Dienst ist gebührenpflichtig gemäß der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) in der jeweils gültigen Fassung.
In Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“